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US-LLC mit Wohnsitz in Deutschland: Steuern, Finanzamt, Typenvergleich

Wer eine US-LLC mit Wohnsitz in Deutschland führt, versteuert die Gewinne in Deutschland, egal welche Adresse in Wyoming eingetragen ist. Was das Finanzamt prüft, was der IRS verlangt und wann sich die Gründung lohnt.

LLC Place8 Min. Lesezeit

Eine US-LLC löst Sie nicht von der deutschen Steuer. Entscheidend ist nicht die Adresse in Wyoming, sondern der Ort, von dem aus Sie die Gesellschaft tatsächlich führen. Wer aus Deutschland heraus entscheidet, verhandelt und Rechnungen schreibt, hat den steuerlichen Anknüpfungspunkt in Deutschland. Dieser Artikel zeigt, was das Finanzamt prüft, was der IRS trotzdem erwartet und wann sich die Gründung wirklich lohnt.

Ja, ohne Einschränkung. Nichts verbietet es, von Deutschland aus eine Gesellschaft im Ausland zu gründen und zu halten, und die USA verlangen für eine LLC weder Wohnsitz noch Visum. Geregelt ist allein die steuerliche Seite: Die Gesellschaft muss dort erklärt werden, wo sie geführt wird, und ihre Einkünfte werden nach deutschem Recht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA besteuert. Das Risiko ist also nicht die LLC, sondern die verschwiegene LLC. Wer seine US-LLC beim Finanzamt angibt, handelt völlig korrekt; wer sie verschweigt, riskiert Steuernachzahlungen samt Zinsen und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

US-LLC gründen mit Wohnsitz in Deutschland: der entscheidende Punkt

Das deutsche Steuerrecht knüpft an den Ort der Geschäftsleitung an, § 10 AO. Führen Sie die LLC von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus, entsteht dort eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO, auch ohne Büro in den USA. Die Gewinne sind dann in Deutschland steuerpflichtig, unabhängig davon, ob Sie sich etwas ausschütten.

Hinzu kommt die Einordnung der Rechtsform. Seit dem BMF-Schreiben vom 19. März 2004 wird die LLC im sogenannten Typenvergleich mit deutschen Gesellschaftsformen verglichen. Je nach Ausgestaltung, etwa Geschäftsführung, Haftung und Übertragbarkeit der Anteile, gilt sie als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft. Davon hängt ab, ob Körperschaftsteuer auf Ebene der Gesellschaft anfällt oder ob die Gewinne direkt bei Ihnen als Einkünfte erfasst werden.

Was in Deutschland konkret auf Sie zukommt

Im häufigsten Fall, einer LLC mit einem einzigen Gesellschafter ohne Mitarbeiter und ohne Büro in den USA, behandelt die deutsche Finanzverwaltung die Gesellschaft als transparent: Der Gewinn der LLC gilt als Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb ihres Inhabers und unterliegt dem normalen Einkommensteuertarif, dazu gegebenenfalls dem Solidaritätszuschlag und, bei einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des deutschen Rechts, der Gewerbesteuer. Optiert die LLC in den USA für die Besteuerung als Corporation oder ähnelt ihre Ausgestaltung einer GmbH, kann sie dagegen als Kapitalgesellschaft eingestuft werden. Weil ihre Geschäftsleitung in Deutschland liegt, ist sie dann selbst unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer wie eine GmbH. Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz betrifft sie nicht, denn diese erfasst nur Gesellschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in Deutschland haben. Klären Sie diese Frage mit einem Steuerberater, der den Typenvergleich kennt, und zwar vor der Gründung, nicht danach.

  • Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auf die Gewinne, je nach Ergebnis des Typenvergleichs.
  • Gewerbesteuer der Gemeinde, sobald eine gewerbliche Tätigkeit im Inland ausgeübt wird.
  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und Anzeige beim Finanzamt, auch für eine ausländische Gesellschaft.
  • Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen, mit Reverse Charge im B2B innerhalb der EU und eigenen Regeln für Privatkunden.
  • Körperschaftsteuer direkt in Deutschland, wenn die LLC als Kapitalgesellschaft gilt, denn ihre Geschäftsleitung liegt hier; die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG betrifft nur eine LLC, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in Deutschland hat und niedrig besteuerte passive Einkünfte erzielt.

Eine Doppelbesteuerung ist dabei nicht das Regelergebnis. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA verteilt die Besteuerungsrechte, und eine in den USA gezahlte Steuer wird in der Regel angerechnet. Nur: Bei einer transparenten LLC ohne US-Betriebsstätte fällt dort meist gar keine Bundessteuer an, es bleibt also die deutsche Seite.

Was der IRS trotzdem verlangt

Auch ohne Steuerzahlung in den USA bleiben Pflichten bestehen. Sie brauchen eine EIN, jährlich das Formular 5472 mit einem Pro-forma-1120, dazu den Annual Report des Bundesstaats und je nach Staat eine Franchise Tax. Ein vergessenes 5472 beginnt bei 25.000 Dollar Strafe, unabhängig vom Gewinn.

PflichtWoFrist
EIN beantragenIRSvor der Kontoeröffnung
Formular 5472 und 1120IRS15. April
Annual ReportBundesstaatje nach Staat, oft zum Gründungsdatum
GewerbeanmeldungGewerbeamtbei Aufnahme der Tätigkeit
UmsatzsteuervoranmeldungFinanzamtmonatlich oder vierteljährlich

Doppelte Pflichten bedeuten also keine doppelte Steuer: Für Gewinne aus einer Tätigkeit, die von Deutschland aus geführt wird, liegt das Besteuerungsrecht bei Deutschland, und auf eine transparente LLC ohne tatsächlich mit den USA verbundene Tätigkeit erheben die USA nichts. Was die USA behalten, ist die Information: Das Formular 5472 zeigt dem IRS, wem die Gesellschaft gehört und welche Zahlungen zwischen ihr und ihrem Inhaber fließen. Diese Information bleibt nicht in Washington. Die USA und Deutschland tauschen Steuerdaten aus, und eine LLC, die dem IRS gemeldet ist, dem Finanzamt aber nicht, fällt früher oder später beiden Behörden auf.

Die Nachteile einer US-LLC bei Wohnsitz in Deutschland

Wer nach den Nachteilen einer US-LLC fragt, verdient eine ehrliche Antwort. Der erste ist der doppelte Aufwand: Die LLC führt ihre Bücher für den IRS, und Sie übertragen ihre Ergebnisse in Ihre deutsche Steuererklärung. Dafür brauchen Sie einen Steuerberater, der beide Systeme kennt. Der zweite ist die unsichere Einordnung: Solange sich das Finanzamt nicht zu Ihrer LLC geäußert hat, verlassen Sie sich auf die Einschätzung Ihres Beraters, nicht auf eine gesicherte Rechtslage. Der dritte sind die Fixkosten: Registered Agent, US-Adresse, jährliche Erklärungen und deutsche Steuerberatung summieren sich, und eine LLC, die nur ein paar tausend Euro im Jahr erwirtschaftet, trägt diese Kosten nicht. Der vierte betrifft die Umsatzsteuer: Eine LLC, die an Kunden in Deutschland oder der EU verkauft, bleibt den europäischen Umsatzsteuerregeln unterworfen, mit eigener Nummer und eigenen Meldungen, und daran ändert die Adresse in Wyoming nichts.

Angesichts dieser Nachteile ist eine deutsche GmbH oder UG manchmal die bessere Wahl, vor allem wenn alle Kunden in Deutschland sitzen. Die LLC spielt ihre Stärken aus, sobald das Geschäft auf die USA oder den Weltmarkt ausgerichtet ist: Stripe und PayPal auf den Namen einer amerikanischen Gesellschaft, ein Dollarkonto, US-Kunden, die lieber mit einem Vertragspartner vor Ort abschließen, und Amazon.com.

US-LLC selber gründen oder begleiten lassen?

Die Registrierung selbst ist kein Hexenwerk: Formular des Bundesstaats, Registered Agent, Gebühr. Schwierig wird es danach. Die EIN ohne SSN läuft über ein Faxverfahren, das nur mit einem fehlerfreien SS-4 in 3 bis 5 Werktagen durchgeht, die Bank prüft Adresse und Tätigkeit, und die IRS-Formulare folgen einem Kalender, den niemand von sich aus im Blick hat. Genau dort verlieren Unternehmer, die es allein versuchen, Zeit und Geld.

Wann sich die US-LLC für Deutsche lohnt

Sie lohnt sich, wenn Sie in Dollar abrechnen, Stripe oder Amazon US freischalten, amerikanische Kunden ohne lokale Gesellschaft bedienen oder ein Softwareprodukt international verkaufen wollen. Sie lohnt sich nicht, wenn das Ziel allein die Steuerersparnis ist: Die Geschäftsleitung liegt in Deutschland, und das Finanzamt sieht diese Konstruktion sofort.

LLC Place übernimmt die gesamte amerikanische Seite ab der ersten Zahlung: Eintragung im gewählten Bundesstaat, EIN ohne Sozialversicherungsnummer, Registered Agent, Geschäftsadresse, Operating Agreement und Begleitung bei der Kontoeröffnung. Die jährlichen IRS-Erklärungen sind optional für 199 € im Jahr buchbar, für 398 € im Jahr mit einem eigenen Steuerexperten, und in den Tarifen Pro und Founder enthalten. Die deutsche Seite, also die Erklärung beim Finanzamt und die Einordnung der Gesellschaft, bleibt Sache Ihres Steuerberaters, dem wir alle nötigen Unterlagen liefern.

Häufige Fragen

Muss ich meine US-LLC beim Finanzamt angeben?

Ja. Eine Gesellschaft, die von Deutschland aus geführt wird, ist hier steuerpflichtig, und ihre Gewinne gehören in Ihre Steuererklärung. Die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft müssen Sie dem Finanzamt außerdem gesondert anzeigen.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ja, sobald Sie von Deutschland aus gewerblich tätig werden, auch über eine amerikanische Gesellschaft. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt Ihres Wohnorts.

Brauche ich eine SSN oder ITIN?

Für die Gründung und die EIN nicht. Eine ITIN wird erst relevant, wenn Sie persönlich in den USA erklärungspflichtig werden, etwa bei einer echten US-Betriebsstätte.

Zahle ich doppelt Steuern?

In der Regel nicht. Ohne US-Betriebsstätte fällt in den USA meist keine Bundessteuer an, und das Abkommen zwischen beiden Staaten verhindert die doppelte Belastung. Die Prüfung im Einzelfall ist Sache Ihres Steuerberaters.

Lohnt sich eine US-LLC für Freelancer in Deutschland?

Ja, wenn Ihre Kunden in den USA oder international sitzen und Sie Stripe, PayPal oder ein Dollarkonto brauchen. Sitzen Ihre Kunden in Deutschland, ist eine deutsche Rechtsform einfacher und günstiger.

Muss ich für die Gründung in die USA reisen oder ein Visum haben?

Nein. Gründung, EIN und Kontoeröffnung laufen vollständig aus der Ferne. Sie brauchen weder Wohnsitz noch Visum, und eine Reise ist nicht nötig.

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